Wohnungsangebot

    Anfrage für einen Besichtigungstermin

    Objekt

    Bevorzugte Zeit
    jederzeittagsabends

    Mir ist bekannt, dass eine Selbstauskunft nicht verlangt werden kann, jedoch der Vermieter seine Entscheidung für eine eventuelle Vermietung auf die vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben aus dieser Auskunft stützt und diese zur Vorbedingung macht.

    Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile ich dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des o.g. Mietobjekts:

    Name*

    Vorname*

    Familienstand

    Geburtsdatum

    aktuelle Anschrift*

    Telefon*

    Email*

    ausgeübter Beruf

    mtl. Nettoeinkommen

    derzeitiger Arbeitgeber

    Außer mir/uns sollen noch weitere Personen die Wohnung beziehen

    janein

    Haben Sie bestehen Mietrückstände aus bisherigen Mietverhältnissen?

    janein

    Wurde in den letzten 5 Jahren eine Räumungsklage gegen Sie erhoben?

    janein

    Wurde in den letzten 5 Jahren wurde Zwangsvollstreckung gegen Sie eingeleitet?

    janein

    Haben Sie in den letzten 5 Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?

    janein

    Wurde in den letzten 5 Jahren ein Insolvenzverfahren gegen Sie eröffnet?

    janein

    Gibt es Vorstrafen oder ein Haftbefehl gegen Sie?

    janein

    Beziehen Sie Sozialleistungen zur Zahlung der Miete und/oder Kaution?

    janein

    Ist eine gewerbliche Nutzung der Wohnung beabsichtigt?

    janein

    I. Ich erkläre, dass ich in der Lage bin , alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie der Miete plus Nebenkosten, zu leisten.

    II. Ich erkläre, dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Bei Abschluss eines Mietvertrages können Falschangaben die Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

    III. Ich bin damit einverstanden, dass der Vermieter bei der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden die Schufa-Verbraucherauskunft zum Zwecke der Vermietung einholt. Auf Wunsch kann auch eine SCHUFA Selbstauskunft vorgelegt werden.

    IV. Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern die Mieterselbstauskunft nicht mehr benötigt wird - wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt - hat der Vermieter diese Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz unverzüglich zu vernichten.